Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Zum Schutz von Natur und Landschaft sind im Kreis Borken verschiedene Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgewiesen, die von der Unteren Naturschutzbehörde betreut werden. Es wird in vier Schutzkategorien unterschieden: Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützte Landschaftsbestandteile (LB). Die Schutzausweisung erfolgt größtenteils über die Landschaftspläne. Dort wo noch kein Landschaftsplan vorliegt sowie im Innenbereich ist die Unterschutzstellung durch eine ordnungsbehördliche Verordnung geregelt.
Naturschutzgebiete
Zu den Naturschutzgebieten gehören Bereiche, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum für gefährdetete und seltene wildlebende Pflanzen- und Tierarten besitzen. Darüber hinaus kann das Gebiet auch aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart oder Schönheit schützenswert sein. Im Kreis Borken sind unter anderem Heiden, Moore, Feuchtwiesen und naturnahe Fließgewässer typische Beispiele für Lebensräume, die als Naturschutzgebiet geschützt sind.
Aktuell gibt es im Kreis Borken 66 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von insgesamt 63,1 km², dies entspricht 4,4 % der Kreisfläche.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete haben das Ziel, den Chararkter der Landschaft zu erhalten. Dabei soll das typische Landschaftsbild, aber auch die Funktionen des Gebietes für den Naturhaushalt gesichert werden. Die Landschaftsschutzgebiete haben darüber hinaus oft auch eine besonder Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung.
Im Kreis Borken sind 721,4 km² als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, dies entspricht einer Fläche von 50,8 % der Kreisfläche.
Naturdenkmale
Besonders beeindruckende oder lehrreiche Einzelschöpfungen der Natur, wie z. B. Bäume, Baumgruppen, geologische Aufschlüsse oder Quellen können wegen ihrer Seltenhiet, Eigenart und Schönheit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden. Die Naturdenkmale werden von der Unteren Naturschutzbehörde regelmäßig überprüft und Schäden werden beseitigt.
Im Kreis Borken gibt es 95 Naturdenkmale.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Einzelne Landschaftsbestandteile, die für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung sind, können als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Zu solchen geschützten Landschaftsbestandteilen zählen z. B. Einzelbäume, Baumgruppen oder -reihen, Hecken, kleine Feldgehölze, Kleingewässer oder Obstbaumwiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile sind zu erhalten und erforderliche Pflegemaßnahmen können von der Unteren Naturschutzbehörde finanziell gefördert werden.
Im Kreis Borken gibt es insgesamt 1.531 geschützte Landschaftsbestandteile.
GeoDatenAtlas Natur- und Landschaft
Zum Schutz von Natur und Landschaft sind im Kreis Borken verschiedene Schutzgebiete und Schutzobjekte ausgewiesen.
Über die interaktive Kartenanwendung sind Abgrenzungen und weitere Informationen abrufbar.
Hinweis zum Link: Die geschützten Landschaftsbestandteile sind im Geodatenatlas erst ab dem Maßstab 1 : 25.000 sichtbar.
Informatives zum Herunterladen
- Ordnungsbehoerdliche_Verordnung_Naturdenkmale_im_Innenbereich_vom_15-04-2021_mit_Anlagen.pdf1,18 MB