Naturschutzbeauftragte
Die Untere Naturschutzbehörde bestellt ehrenamtliche Beauftragte für den Außendienst (Naturschutzbeauftragte), diese bilden die Naturschutzwacht. Die Naturschutzbeauftragten informieren die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft und wirken darauf hin, Schäden von Natur- und Landschaft abzuwenden.
Welche Aufgaben hat ein Naturschutzbeauftragter?
In erster Linie soll ein Naturschutzbeauftragter durch Beratung und Aufklärung darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Er berät Bürgerinnen und Bürger, die etwas für den Natur- und Landschaftsschutz, zum Beispiel durch die Anlage von Kleingewässern oder die Anpflanzung oder Pflege von Hecken oder Kopfbäumen tun wollen.
Weiterhin klärt er über Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf, die von der Unteren Naturschutzbehörde in Ihrem Ort vorgenommen werden oder beabsichtigt sind. Nicht zuletzt informiert er die Untere Naturschutzbehörde über Natur- und Umweltschäden wie beispielsweise Gehölzbeseitigungen oder illegale Abfallablagerungen.
Wie wird man Naturschutzbeauftragter?
Die Naturschutzwacht wurde im Kreis Borken erstmalig im Jahre 1985 eingerichtet. Insgesamt gibt es im Kreis 44 Naturschutzbeauftragte, die in ihren Dienstbezirken diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken werden von der Unteren Naturschutzbehörde gebeten, geeignete und interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Aufgabe als Naturschutzbeauftragter zu benennen.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde schlägt daraufhin die Naturschutzbeauftragten für die jeweiligen Bezirke vor. Abschließend werden die Naturschutzbeauftragten durch die Untere Naturschutzbehörde bestellt.
Rechtliche Grundlagen:§ 69 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
GeoDatenAtlas Dienstbezirke der Naturschutzbeauftragten
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