Punktesystem
Mit der Einrichtung des FAER war die Umstellung vom Mehrfachtäter-Punktsystem auf das Fahreignungs-Bewertungssystem (FEBS) verbunden. Zum Schutz vor Gefährdung sieht das FEBS vor, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde bei wiederholten Verstößen stufenweise Maßnahmen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis ergreift, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Maßnahmen des Punktesystems
Punkte | zu ergreifende Maßnahme |
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bei 4 bis 5 Punkten | Ermahnung: Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem FES mit Punktereduzierung |
bei 6 bis 7 Punkten | Verwarnung: Es erfolgt ein Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis |
bei 8 Punkten und mehr | Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden. |
Hinweis bei Verwarnung
Im Fall der Verwarnung ergeht zusätzlich der Hinweis, dass bei Besuch eines FES kein Punkteabzug mehr gewährt wird. Der Verwarnte wird jetzt auch darüber unterrichtet, dass bei Erreichen von acht oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird (Maßnahmenstufe 3). Der Inhaber der Fahrerlaubnis gilt bei Erreichen dieser Schwelle als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.