Verkehrsschilder
Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Borken (Fachbereich Verkehr) entscheidet, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind. Für die Verkehrsregelung in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind die jeweiligen Stadtverwaltungen verantwortlich.
Verhaltensvorschriften der StVO
Die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind von allen Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich zu beachten. Örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen werden nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Straßenneubau, veränderte Verkehrsverhältnisse im Straßennetz oder auch Baumaßnahmen sind in der Regel Veranlassung für die Anordnung neuer Verkehrszeichen. Gerne prüft die Straßenverkehrsbehörde Ihre Hinweise und Anregungen.
Rechtliche Grundlage: § 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)