Haushaltsplan
Seit 2006 erfasst der Kreis Borken im Finanzwesen seine Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunale Finanzmanagement (NKF). Das NKF stützt sich auf die drei Komponenten Ergebnisplan/ -rechnung, Finanzplan/ -rechnung und Bilanz.
Hintergründe der Haushaltsplanung
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes wird festgelegt, wieviel Geld für die Erledigung der einzelnen Aufgaben des Kreises Borken benötigt wird und wie die Finanzierung erfolgt. Man spricht auch von der Darstellung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens. Der Haushaltsplan zeigt alle erwarteten Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen.
Der vom Fachdienst Finanzen in Zusammenarbeit mit den weiteren Facheinheiten der Kreisverwaltung erstellte Haushaltsentwurf wird in den Kreistag eingebracht und nach Vorberatung in den Fachausschüssen ggf. mit Änderungen vom Kreistag beschlossen. Die Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan ist Grundlage der Haushaltswirtschaft eines jeden Jahres. Die finanzielle Planung wird ergänzt durch leistungsorientierte Ziele und Kennzahlen, deren Erfüllung stetig im Laufe des Haushaltsjahres überprüft wird.
Für die nicht durch sonstige Erträge gedeckten Aufwendungen kann der Kreis Borken von den Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW).
Zudem wird für die Aufgaben der Jugendhilfe von den Gemeinden ohne eigenes Jugendamt eine gesonderte Umlage (Jugendamtsumlage) erhoben.
Andererseits beteiligt sich der Kreis Borken an den Aufwendungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe durch Zahlung der Landschaftsumlage.
Haushaltsentwurf 2025
Landrat Dr. Kai Zwicker hat den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 dem Kreistag am 12.12.2024 vorgelegt. Die Bekanntmachung über die Auslegung des Haushaltsentwurfs 2025 wird im Amtsblatt vom 17.12.2024 veröffentlicht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt gem. § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag in der Zeit vom 13.12.2024 bis 12.03.2025 während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus.
Gegen diesen Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bis zum 17.01.2025 Einwendungen beim Landrat, Burloer Straße 93 in 46325 Borken, erheben. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 finden Sie hier. Ergänzend zum digitalen Entwurf des Haushaltsplanes des Kreises Borken können Sie ihn auch interaktiv unter den weiterführenden Links ansehen.
Reden zur Einbringung des Haushalts 2025
Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreiskämmerer Wilfried Kersting haben in der Kreistagssitzung am 12.12.2024 zum Entwurf des Kreishaushaltes 2025 Stellung bezogen. Die Haushaltsreden finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Es gilt das gesprochene Wort.
Die Sitzungsunterlagen zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 finden Sie im Gremieninformationsportal.