Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) führte nach 2005/2006, 2011/2012 und 2015/2016 in der Zeit von Juli 2021 bis April 2023 zum vierten Mal eine überörtliche Prüfung des Kreises Borken durch.
Hintergründe der Prüfung
Diese überörtliche Prüfung erstreckt sich nach § 105 Abs. 3 GO NRW darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft und beim Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten und die zweckgebundenen Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Zudem stellt die überörtliche Prüfung fest, ob der Kreis sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch auf vergleichender Grundlage geschehen. Die überörtliche Prüfung soll alle fünf Jahre stattfinden.
Die GPA NRW teilte das Prüfungsergebnis in Form eines Prüfungsberichts dem Kreis und der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Münster) mit. Die Ergebnisse der GPA-Prüfung finden sich als Feststellungen wieder. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfungsbericht als Empfehlungen aus.
Gem. § 105 Abs. 6 GO NRW legte der Landrat den Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss am 02.05.2023 zur Beratung vor. Dabei nahm er zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nahm den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrates zu den Feststellungen und Empfehlungen zunächst zur Kenntnis und leitete die Prüfberichte Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege, Bauaufsicht sowie Verkehrsflächen und Straßenbegleitgrün den zuständigen Fachausschüssen vorab zu prüfgebietsbezogenen Beratungen weiter.
Die übrigen Prüfgebiete Finanzen, Tax Compliance Managementsystem, IT und Vergabewesen wurden im Rechnungsprüfungsausschuss am 18.09.2023 beraten. Dort erfolgte auch die abschließende Beratung unter Einbeziehung der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse. Die Fachausschüsse hatten zuvor der jeweils vorgesehenen Stellungnahme der Kreisverwaltung ohne Änderungen oder Ergänzungen zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmte ebenfalls der vorgesehenen Stellungnahme in Bezug auf alle im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen einstimmig zu.
Am 28.09.2023 hat der Kreistag nach § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der GPA NRW und der Bezirksregierung Münster abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung beraten und einstimmig beschlossen.
GPA Prüfbericht Kreis Borken 2022
- Gesamtbericht_Kreis_Borken_2022_vorlaeufige_Endfassung_ohne_Massnahmenbetrachtung_P020955351_.PDF5,05 MB
Informatives zum Herunterladen
- Tabellarische-Uebersicht.pdf201,69 KB
Rechtliche Grundlage
§ 105 Abs. 3 GO NRW
§ 105 Abs. 6 GO NRW
§ 105 Abs. 7 GO NRW