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Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) von Fahrzeugen

Details

Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Wir informieren Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.

Hinweise

  • Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen nehmen auch die Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken).

  • Sie können auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken bei uns abmelden. Bei Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken kann jedoch keine Reservierung der Kennzeichen für die Wiederzulassung erfolgen.

  • Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen dürfen nur von der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden, die das Wechselkennzeichen zugeteilt hat.

  • Sollten die Dienstsiegel bereits vor der Außerbetriebsetzung widerrechtlich entfernt worden sein, kann das amtliche Kennzeichen nicht wieder verwendet werden, da das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wird.

  • Bitte teilen Sie uns mit, ob das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung (selber Halter, selbes Fahrzeug) oder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges oder eines anderen Halters als Wunschkennzeichen befristet reserviert werden soll.

Begriffe im Kontext

KFZ, Abmeldung
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