Bauantrag
Details
Die Zuständigkeiten finden Sie hier.
Informationen zum Ablauf des digitalen Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.
Formulare und Vordrucke zum Bauantrag finden Sie unten im Bereich der weiterführenden Informationen.
Der Bauantrag ist gemäß § 70 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) - bevorzugt digital - bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ein Unterschrifterfordernis besteht nicht.
Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern anerkannt sein. Bauvorlageberechtigt ist, wer z.B. die Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt führen darf oder wer als Angehörige oder Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurkammer ist und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war.
Im Falle notwendiger Grundstücksteilungen (siehe Vermessungen), Erzeugung von Lageplänen (siehe Lageplan) oder der Eintragung von Baulasten (siehe Baulastenauskunft), informieren Sie sich bitte über die eingefügten Verlinkungen.
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet der Städte Ahaus, Bocholt, Borken oder Gronau ist der Bauantrag bei der betroffenen Stadt einzureichen, da diese Städte selbst Bauaufsichtsbehörden sind.
Erlöschen bzw. Verlängerung der Baugenehmigung
Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auch über einen Online-Antrag beantragt werden. Nach dem Ausfüllen des Antrages wird automatisch ein PDF-Dokument erzeugt, welches Sie für sich speichern können und gleichzeitig an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.
Verfahrensablauf
Werden in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkannt, sollte die Beratung durch die Baugenehmigungsbehörde in Anspruch genommen werden. So können rechtzeitig Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Kostenaufwändige Umplanungen und Ergänzungen, die mit Verzögerungen im späteren Verfahren verbunden sind, können so weitgehend vermieden werden.
Der Bauantrag sollte grundsätzlich bei der Baugenehmigungsbehörde (Kreis Borken) und nicht bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden (außer Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau), damit alle zu beteiligenden Fachbehörden parallel angeschrieben werden können.
Der Bauantrag ist bevorzugt digital einzureichen. Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie hier.
Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er erhebliche Mängel auf, fordert die Baugenehmigungsbehörde unter Angabe der Gründe die Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, gilt der Bauantrag nach der Landesbauordnung als zurückgenommen und wird nicht weiter bearbeitet. In diesem Fall entstehen auch Gebühren. Da es hierdurch zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wird dringend empfohlen, den Bauantrag mit vollständigen und mängelfreien Bauvorlagen einzureichen.
Für weitergehende Fragen finden Sie hier unsere Zuständigkeitsverteilung.
Online-Dienste
Kosten
Aufgrund der umfangreichen und differenzierten Gebührenberechnung sind hier konkrete Angaben nicht möglich.
Hinweise
Datenschutzerklärung
Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln. Eine Hilfestellung dazu finden sie hier.
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen
Anlagen zur VV BauprüfVO - Vordrucke für Bauanträge
Die aktuell geltenden Vordrucke für Bauanträge (Bauantragsformular, Baubeschreibung etc.) finden Sie hier.
Anzeigeformulare
Formulare nach den Vorgaben der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Anzeige des Bezugsgebäudes des referenziellen Baugenehmigungsverfahren
Bescheinigung gemäß § 62 BauO NRW 2018 über die Errichtung oder Änderung von Anlagen
Einverständniserklärung zur Berücksichtigung der Daten aus dem Sammelantrag
Erklärung zur dauerhaften Aufgabe von Tierplätzen (Verzichtserklärung)
Bestimmung von Tierplatzzahlen in einzelnen Gebäuden/Betriebseinheiten
Herstellungsanzeige der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen
Ergänzende Betriebsbeschreibungen für Stallbauvorhaben
Stallbauvorhaben (ergänzend)
Für die Genehmigung von Stallbauvorhaben ist eine Beurteilung durch den Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken erforderlich. Eine zügige Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn die Bauvorlagen schon bei der Antragstellung alle notwendigen Informationen enthalten.

