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Teilungsantrag

Details

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 7 Abs. 1 BauO NRW 2018 der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um höchstens 2 Monate verlängert werden.

Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

Hinweise

Statt einer aufwändigen (Recht / Kosten) Grundstücksteilung ist jedoch häufig die Bildung von Wohnungseigentum ausreichend um privat- oder steuerrechtliche Vorteile (bspw. Darlehen oder Abschreibungen) zu nutzen. Dazu benötigen Sie u.a. die Wohnungseigentumsbescheinigung.