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Anlagenüberwachung

Details

Eine wichtige Aufgabe der Immissonsschutzbehörde beim Kreis Borken ist die Überwachung umweltrelevanter Anlagen. Diese beginnt beim Bau der Anlage und erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer bis zur ordnungsgemäßen Stilllegung.

Die Anlagenüberwachung teilt sich dabei zum einen in die medienübergreifende regelmäßige Überprüfung der Anlagen unter Beteilgung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallbehörde (sogenannte Umweltinspektion) und zum anderen in die Überprüfung von immissionsschutzrechtlichen Anforderungen aus erteilter Genehmigungen und gesetzlichen Verpflichtungen; zum Beispiel die Einhaltung von Emissions- und Immissionsbegrenzungen.
Überwachungsaktionen können aus einem konkreten Anlass erfolgen (zum Beispiel aufgrund einer Nachbarbeschwerde), sie können angekündigt werden oder unangekündigt bleiben. Die Immissionsschutzbehörde hat gegenüber den Anlagenbetreibern umfangreiche Auskunfts- und Ermittlungsansprüche. Unter bestimmten Bedingungen kann sie von Betreibern der Anlage die Durchführung von Schall- und Luftschadstoffmessungen durch zugelassene Sachverständige verlangen oder aber diese Messungen selbst durchführen bzw. in eigenem Auftrag durchführen lassen.

Werden Verstöße gegen die Genehmigung oder gesetzliche Pflichten festgestellt, stehen der Immissionsschutzbehörde verschiedene ordnungsrechtliche Mittel zur Verfügung, um den Verstoß zu ahnden und die Einhaltung der Pflichten sicherzustellen. Sollte sich herausstellen, dass die Bestimmungen der Genehmigung nicht ausreichen, um den gesetzlich festgelegten Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu erreichen, kann die Immissionsschutzbehörde auch nachträglich zusätzliche Anordnungen treffen oder gar die Anlage stilllegen.

Begriffe im Kontext

Immissionsschutz,
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