Nachtarbeitsgenehmigung
Details
Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung haben einen außerordentlich hohen Stellenwert im Immissionsschutzrecht. Daher sind nachts in der Zeit von 22 bis 6 Uhr grundsätzlich alle ruhestörenden Betätigungen von Anlagen und Personen untersagt.
Das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) regelt die Ausnahmen zu dieser Regelung. Demnach sind nur Maßnahmen zur Verhütung eines Notstandes, bestimmte Erntetätigkeiten und die Außengastronomie nachts unter genau bestimmten Bedingungen zugelassen. Weitere Ausnahmen von dem Verbot sind nur zulässig, wenn
die ruhestörende Betätigung im öffentlichen Interesse oder
im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.
Für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung von Arbeiten zur Nachtzeit ist die Immisisonsschutzbehörde beim Kreis Borken zuständig, zum Beispiel für Straßenbaumaßnahmen oder Arbeiten an Versorgungsnetzen und Bahntrassen.
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Kosten
Für eine Nachtarbeitsgenehmigung werden Gebühren nach Tarifstelle 15a.4.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW (AVerwGebO NW) erhoben. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10 und 1.000€.
Unterlagen
Damit Ihr Antrag für Sie möglichst schnell und erfolgreich bearbeiten werden kann, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen und einen Antrag stellen, damit wir standortspezifische oder verfahrenstechnische Gegebenheiten berücksichtigen können. Außerdem bitten wir Sie, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, aus denen Folgendes hervorgeht:
die Notwendigkeit der Nachtarbeit,
den Umfang der Nachtarbeit und
die vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen.
Erläuterungen zu dem, was eine Nachtausnahmegenehmigung ist sowie die Details zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und dem Merkblatt.