Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Wohnberechtigungsschein

Details

Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Einen WBS erhalten Sie auf Antrag, wenn Ihr Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein WBS wird je nach Personenzahl des Haushaltes für eine bestimmte Wohnungsgröße ausgestellt.

Sie können den Wohnberechtigungsschein in zwei Varianten beantragen:

  • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein: Dieser wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist ein Jahr lang in NRW gültig.

  • Gezielter Wohnberechtigungsschein: Der Wohnungsinteressent hat bereits eine Zusage seines zukünftigen Vermietes, eine bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.

Den Antrag auf Erteilung eines WBS können Sie beim Kreis Borken stellen, wenn Sie in folgenden Orten wohnen bzw. dort gezielt eine bestimmte Wohnung beziehen möchten:

Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.


Falls Sie in den  Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau wohnen, sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins zuständig.

Wir beraten Sie gerne. Für eine persönliche Beratung/Antragstellung vereinbaren Sie  bitte vorab telefonisch einen Termin.

Einkommensgrenzen

Es folgen einige Beispiele, bis zu welchem Einkommen ein Wohnberechtigungsschein erstellt werden kann. Diese Zahlen sind allerdings nur Richtwerte und ersetzen nicht die Einkommensberechnung im Einzelfall. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige gelten höhere Einkommensgrenzen.

Beispiel (alle Zahlen in Bruttoeinkünfte pro Jahr):

  • alleinstehende/r Arbeitnehmer/in: 33.136 Euro

  • Berufstätige/r Alleinerziehende/r mit 1 Kind: 47.074 Euro

  • berufstätige/r Alleinerziehende/r mit 2 Kindern: 50.824 Euro

  • alleinstehende/r Rentner/in: 23.306 Euro

  • 2 Rentner: 32.602 Euro

  • 2 Erwachsene: 45.918 Euro

  • 2 Erwachsene mit 1 Kind: 49.668 Euro

  • 2 Erwachsene mit 2 Kindern: 59.668 Euro

  • 2 Erwachsene mit 3 Kindern: 69.668 Euro

  • 2 Erwachsene mit 4 Kindern: 79.668 Euro

Wohnungsgröße

Die auf dem Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.

Sie haben  Anspruch auf:

  • 50 m² Wohnfläche als Alleinstehende(r)

  • 65 m² oder zwei Wohnräume für einen 2-Personen-Haushalt

  • 80 m² oder drei Wohnräume für einen 3-Personen-Haushalt

  • 95 m² oder vier Wohnräume für einen 4-Personen-Haushalt.

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche. Die angegebene Anzahl der Wohnräume versteht sich zzgl. Küche und Nebenräumen.

Darüber hinaus gilt eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² als unwesentlich.

Hinweise

Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln.