Wohnberechtigungsschein
Details
Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Einen WBS erhalten Sie auf Antrag, wenn Ihr Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein WBS wird je nach Personenzahl des Haushaltes für eine bestimmte Wohnungsgröße ausgestellt.
Sie können den Wohnberechtigungsschein in zwei Varianten beantragen:
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein: Dieser wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist ein Jahr lang in NRW gültig.
Gezielter Wohnberechtigungsschein: Der Wohnungsinteressent hat bereits eine Zusage seines zukünftigen Vermietes, eine bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Den Antrag auf Erteilung eines WBS können Sie beim Kreis Borken stellen, wenn Sie in folgenden Orten wohnen bzw. dort gezielt eine bestimmte Wohnung beziehen möchten:
Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.
Falls Sie in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau wohnen, sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins zuständig.
Wir beraten Sie gerne. Für eine persönliche Beratung/Antragstellung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Einkommensgrenzen
Es folgen einige Beispiele, bis zu welchem Einkommen ein Wohnberechtigungsschein erstellt werden kann. Diese Zahlen sind allerdings nur Richtwerte und ersetzen nicht die Einkommensberechnung im Einzelfall. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige gelten höhere Einkommensgrenzen.
Beispiel (alle Zahlen in Bruttoeinkünfte pro Jahr):
alleinstehende/r Arbeitnehmer/in: 33.136 Euro
Berufstätige/r Alleinerziehende/r mit 1 Kind: 47.074 Euro
berufstätige/r Alleinerziehende/r mit 2 Kindern: 50.824 Euro
alleinstehende/r Rentner/in: 23.306 Euro
2 Rentner: 32.602 Euro
2 Erwachsene: 45.918 Euro
2 Erwachsene mit 1 Kind: 49.668 Euro
2 Erwachsene mit 2 Kindern: 59.668 Euro
2 Erwachsene mit 3 Kindern: 69.668 Euro
2 Erwachsene mit 4 Kindern: 79.668 Euro
Wohnungsgröße
Die auf dem Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.
Sie haben Anspruch auf:
50 m² Wohnfläche als Alleinstehende(r)
65 m² oder zwei Wohnräume für einen 2-Personen-Haushalt
80 m² oder drei Wohnräume für einen 3-Personen-Haushalt
95 m² oder vier Wohnräume für einen 4-Personen-Haushalt.
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche. Die angegebene Anzahl der Wohnräume versteht sich zzgl. Küche und Nebenräumen.
Darüber hinaus gilt eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² als unwesentlich.
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