Ausnahmenutzungsgenehmigung von gefördertem Wohnraum
Details
Stellen Sie diesen Antrag, wenn folgende zweckfremde Anwendungen von gefördertem Wohnraum zum Tragen kommen:
Sie möchten den geförderten Wohnraum selbst nutzen bzw. bewohnen.
Ein Wohnungssuchender erhält aufgrund seiner Einkünfte oder der Größe des Wohnraums keinen Wohnberechtigungsschein, so dass Sie von der Befreiung der Belegungsbindung Gebrauch machen möchten.
Sie möchten die Wohnung länger als 3 Monate unbewohnt lassen.
Sie möchten den Wohnraum anders als zu Wohnzwecken nutzen, z.B. wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind.