Einkommensbescheinigung / Zinsbescheinigung für die NRW-Bank
Details
Die NRW.Bank informiert Sie rechtzeitig über planmäßige Zinserhöhungen für Ihr Förderdarlehen (Eigenheim). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bescheinigung über die Einkommensverhältnisse. Diese wird Ihnen vom Kreis Borken ausgestellt, wenn Ihr gefördertes Eigenheim in folgenden Orten liegt:
Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.
Für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung der Einkommensbescheinigung zuständig.
Voraussetzung für die Zinssenkung ist u. a., dass Ihr Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht bzw. nur bis zu einer bestimmten Höhe überschreitet.
Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Sie können vorab mit dem Zinssenkungsrechner der NRW.Bank prüfen, ob Ihre Einkommensverhältnisse eine Zinssenkung ermöglichen.
Kosten
Die Gebühr für die Bescheinigung zur Zinssenkung bei der NRW.BANK beträgt 20,00 €.
Hinweise
Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln.
Unterlagen
Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau und fügen entsprechende Belege hinzu:
alle 12 Verdienstabrechnungen falls die „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“ nicht vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde
letzter Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt
Nachweis über Erhalt von Unterhaltsbezügen der letzten 3 Monate durch Kontoauszüge
Nachweise über Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft
aktuelle Renten und Pensionsbescheide, auch Werks- und Betriebsrenten
Bescheide über steuerfreie Bezüge wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhaltsbeihilfen, Pflegegelder, sonstige Leistungen aus öffentlichen Kassen
für Selbständige: letzter Steuerbescheid und Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte (Bilanz) aus dem letzten und dem lfd. Jahr
für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bescheid
für Auszubildende: Ausbildungsvertrag
Falls zutreffend bitte beifügen:
Schulbescheinigungen Ihrer Kinder ab 18 Jahren
Schwerbehindertenausweis ab GdB von 50, ggf. Nachweis des Pflegegrades
Nachweis von erhöhten Werbungskosten durch eine genaue Auflistung oder Beifügung des aktuellen Steuerbescheides
Schwangerschaftsnachweis
Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen (Titel, Vereinbarung) und Ihrer Zahlungen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
für nicht haushaltsangehörige Kinder
an dauern getrennt lebende oder bisherige Ehepartner
an Familienmitglieder, die wegen Ausbildung / Studium auswärts wohnen