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Einkommensbescheinigung / Zinsbescheinigung für die NRW-Bank

Details

Die NRW.Bank informiert Sie rechtzeitig über planmäßige Zinserhöhungen für Ihr Förderdarlehen (Eigenheim). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bescheinigung über die Einkommensverhältnisse. Diese wird Ihnen vom Kreis Borken ausgestellt, wenn Ihr gefördertes Eigenheim in folgenden Orten liegt:

Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.


Für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung der Einkommensbescheinigung zuständig.

Voraussetzung für die Zinssenkung ist u. a., dass Ihr Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht bzw. nur bis zu einer bestimmten Höhe überschreitet.

Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie  bitte vorab telefonisch einen Termin. 

Sie können vorab mit dem Zinssenkungsrechner der NRW.Bank  prüfen, ob Ihre Einkommensverhältnisse eine Zinssenkung ermöglichen.

Kosten

Die Gebühr für die Bescheinigung zur Zinssenkung bei der NRW.BANK beträgt 20,00 €.

Hinweise

Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln.

Unterlagen

Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau und fügen entsprechende Belege hinzu:

  • alle 12 Verdienstabrechnungen falls die „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“ nicht vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde

  • letzter Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt

  • Nachweis über Erhalt von Unterhaltsbezügen der letzten 3 Monate durch Kontoauszüge

  • Nachweise über Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft

  • aktuelle Renten und Pensionsbescheide, auch Werks- und Betriebsrenten

  • Bescheide über steuerfreie Bezüge wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Unterhaltsbeihilfen, Pflegegelder, sonstige Leistungen aus öffentlichen Kassen

für Selbständige: letzter Steuerbescheid und Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte (Bilanz) aus dem letzten und dem lfd. Jahr

für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung, BAföG-Bescheid

für Auszubildende: Ausbildungsvertrag

Falls zutreffend bitte beifügen:

  • Schulbescheinigungen Ihrer Kinder ab 18 Jahren

  • Schwerbehindertenausweis ab GdB von 50, ggf. Nachweis des Pflegegrades

  • Nachweis von erhöhten Werbungskosten durch eine genaue Auflistung oder Beifügung des aktuellen Steuerbescheides

  • Schwangerschaftsnachweis

  • Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen (Titel, Vereinbarung) und Ihrer Zahlungen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

    • für nicht haushaltsangehörige Kinder

    • an dauern getrennt lebende oder bisherige Ehepartner

    • an Familienmitglieder, die wegen Ausbildung / Studium auswärts wohnen

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