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Einkommensbescheinigung / Zinsbescheinigung für die NRW-Bank

Details

Die NRW.Bank informiert Sie rechtzeitig über planmäßige Zinserhöhungen für Ihr Förderdarlehen (Eigenheim). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.

Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bescheinigung über die Einkommensverhältnisse. Diese wird Ihnen vom Kreis Borken ausgestellt, wenn Ihr gefördertes Eigenheim in folgenden Orten liegt:

Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.


Für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung der Einkommensbescheinigung zuständig.

Voraussetzung für die Zinssenkung ist u. a., dass Ihr Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht bzw. nur bis zu einer bestimmten Höhe überschreitet.

Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie  bitte vorab telefonisch einen Termin. 

Sie können vorab mit dem Zinssenkungsrechner der NRW.Bank  prüfen, ob Ihre Einkommensverhältnisse eine Zinssenkung ermöglichen.

Hinweise

Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln.

Begriffe im Kontext

wohnen