Einkommensbescheinigung / Zinsbescheinigung für die NRW-Bank
Details
Die NRW.Bank informiert Sie rechtzeitig über planmäßige Zinserhöhungen für Ihr Förderdarlehen (Eigenheim). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bescheinigung über die Einkommensverhältnisse. Diese wird Ihnen vom Kreis Borken ausgestellt, wenn Ihr gefördertes Eigenheim in folgenden Orten liegt:
Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.
Für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung der Einkommensbescheinigung zuständig.
Voraussetzung für die Zinssenkung ist u. a., dass Ihr Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht bzw. nur bis zu einer bestimmten Höhe überschreitet.
Zur Ermittlung Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse beraten wir Sie gerne. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Sie können vorab mit dem Zinssenkungsrechner der NRW.Bank prüfen, ob Ihre Einkommensverhältnisse eine Zinssenkung ermöglichen.
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