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Liegenschaftskataster Fortführung / Teilung

Details

Was führt zur Fortführung (Aktualisierung) des Liegenschaftskatasters?
Übernahme von Vermessungsschriften
Die von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen, den Vermessungsbehörden und dem Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster durchgeführten Vermessungen zur Teilung von Grundstücken, Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Baulandumlegungen sowie Flurbereinigungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Wer beantragt die Übernahme?
Die beauftragten Vermessungsstellen übergeben die in den Vermessungsschriften nachgewiesen Vermessungsergebnisse an uns und beantragen deren Übernahme und somit die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Was geschieht bei der Übernahme einer Teilungsvermessung?
Die eingereichten Vermessungsschriften werden in der Reihenfolge ihres Eingangs zunächst entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft und aufbereitet. Anschließend werden die erhobenen Daten in das Amtliche LiegenschaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS®) eingefügt:

  • die neu gebildeten Grenzen werden in ALKIS® eingetragen,

  • die neu entstandenen Flurstücke erhalten eigene Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer),

  • die Flächengröße, Lagebezeichnung und sonstige Angaben werden aktualisiert.

Wie erfahren Sie, dass die Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster übernommen wurde?
Als Ergebnis der Katasterfortführung erhalten die Eigentümer oder Antragsteller sowie Grundbuchamt und Finanzamt eine Fortführungsmitteilung. Diese Fortführungsmitteilung besteht aus einem aktualisierten Kartenauszug und einen Nachweis über die Flurstücke vor und nach der Fortführung.
Mit diesen Unterlagen (Auflassungsschriften) kann der Notar  die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.

Was geschieht bei der Übernahme einer Gebäudeeinmessung?
Auch hier werden zunächst die eingereichten Vermessungsschriften  in der Reihenfolge ihres Eingangs entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft und aufbereitet. Anschließend werden die erhobenen Daten in das Amtliche LiegenschaftsKatasterInformationsSystem (ALKIS®) eingefügt:

  • die eingemessenen Gebäude werden in ALKIS® eingetragen,

  • Gebäudeart, Nutzungsart des Grundstücks und Lagebezeichnung werden aktualisiert.

Wie erfahren Sie, dass die Einmessung ihres Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen wurde?
Nach erfolgter Fortführung des Liegenschaftskatasters erhalten die Eigentümer einen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der aktualisierten Gebäudedarstellung.

Was geschieht mit den von den Vermessungsstellen übergebenen Vermessungsschriften?
Die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters verwendeten Unterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften archiviert.

Welche sonstigen Fortführungen (Aktualisierungen) des Liegenschaftskatasters fallen an?
Übernahme von Anträgen auf:

  • Flurstücksverschmelzungen (Zusammenfassen von zwei oder mehreren Flurstücken, die örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden),

  • Änderung der Lagebezeichnungen,

  • Änderung der Nutzungsarten,

  • Änderungen der Klassifizierung,

  • Angaben zum Flurstück wie Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren,

  • Änderung der Bodenschätzungsergebnisse durch Nachschätzung sowie

  • Mitteilungen der Grundbuchämter über Eigentumswechsel.

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