Liegenschaftskataster Vereinigung
Details
Was ist eine Flurstücksvereinigung?
Besteht ein Grundbesitz aus mehreren Flurstücken, die zusammen eine wirtschaftliche Einheit bilden und im Grundbuch gleich oder unbelastet sind, ist es möglich die Flurstücke zu vereinigen (Flurstücksverschmelzungen). Diese Maßnahme dient dazu, den Grundbesitz übersichtlich und zweifelsfrei im Grundbuch und Liegenschaftskataster nachzuweisen. Außerdem kann eine Flurstücksvereinigung eine kostenpflichtige Vereinigungsbaulast verhindern.
Wer beantragt die Flurstücksvereinigung?
Der Antrag wird vom Eigentümer/in schriftlich gestellt. Er muss von einem Notar/in, einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Beamten/in des Fachbereicheiches Geoinformation und Liegenschaftskataster beglaubigt werden.