Grenzvermessung
Details
Wenn eine Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar ist oder Unklarheiten über den Grenzverlauf bestehen, kann es notwendig sein den rechtmäßigen Verlauf der Grenze in der Örtlichkeit anzuzeigen und vorhandene Abmarkungsmängel zu beseitigen. Hierbei unterscheidet man zwischen einer Grenzvermessung und einer amtlichen Grenzanzeige.
Grenzvermessung:
Der vermessungstechnische Außendienst des Kreises Borken überprüft anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters den Grenzverlauf in der Örtlichkeit. Dabei werden fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen wiederhergestellt bzw. ersetzt. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den betroffenen Grundstückseigentümern bekannt gegeben und durch eine Grenzniederschrift beurkundet. Anschließend erfolgt eine Übernahme dieser Ergebnisse in das Liegenschaftskataster.
Amtliche Grenzanzeige:
Ähnlich wie bei der Grenzvermessung wird auch hier anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters der Grenzverlauf in der Örtlichkeit überprüft. Die Grenzpunkte werden durch Pflöcke oder Kreidemarkierungen signaliert, aber nicht wiederhergestellt bzw. ersetzt. Der vermessungstechnische Sachverhalt wird in einem Dokument mit öffentlichen Glauben beurkundet.