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Teilungsvermessung

Details

Eine Teilungsvermessung (Zerlegung) kann dazu dienen, um beispielsweise einen Teil eines Flurstücks durch einen Kaufvertrag zu veräußern oder eigenständig zu belasten.

Unter Zuhilfenahme der Unterlagen des Liegenschaftskatasters wird der vorhandene Grenzverlauf in der Örtlichkeit untersucht, die Lage der neue Grenze mit Hilfe von Grenzzeichen abgemarkt und durch Zustimmung der Beteiligten in der Grenzniederschrift festgestellt.

Die Ergebnisse der Teilungsvermessung werden anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen. Dabei werden die neuen Flurstücke dem Eigentümer sowie dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Wenn ein bereits bebautes Grundstück, welches nicht im Eigentum der öffentlichen Hand steht, geteilt werden soll, so ist durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Teilungsgenehmigung zur Vermeidung von baurechtswidriger Zuständen zu erteilen. Dabei kann es notwendig sein, dass eine Baulast eingetragen wird. Zur Beantragung einer solchen Teilungsgenehmigung und/oder einer Baulasteintragung ist die Erstellung eines amtlichen Lageplans erforderlich. Dieser kann nur durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Katasterbehörde des Kreises Borken erstellt werden.

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