Finanzierung der Pflege zu Hause
Details
Die Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 eingeführt, um pflegende Angehörige zu stärken. Bis dahin gab es keine finanzielle Unterstützung für die Sorgearbeit von pflegenden Angehörigen. Eine vollständige und umfassende professionelle Pflege konnte und kann aus den Leistungen der Pflegeversicherung nicht finanziert werden, sodass für den Pflegebedürftigen in der Regel Kosten entstehen, die selbst getragen werden müssen. Die Pflegeversicherung ist ein Teilleistungsrecht. Das heißt, dass die Beträge, die von der Pflegeversicherung gezahlt werden festgelegt sind, und alle darüber hinaus entstehenden Kosten vom Versicherten selbst übernommen werden müssen. Bei pflegebedürftigen Menschen, deren finanzielle Mittel aus Einkommen und Vermögen hierfür nicht ausreichen, kann nach Antrag und Überprüfung im Einzelfall auch das Sozialamt (Sozialhilfe) entstehende Kosten übernehmen.
Bevor die Pflegekasse sich an den Kosten beteiligt, ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit notwendig. Diese besteht darin, dass der der Umfang der Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrades ermittelt wird.