Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Amtsärztliche Begutachtungen

Details

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Auftraggebern durch. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz, Bundes- und Landesbeamtenrecht, die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch oder auch das Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Terminierung muss das Auftragsschreiben dem Fachbereich Gesundheit vorliegen.

Wer wird begutachtet?

Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Borken haben.

Was wird begutachtet?

Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden z. B.

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber oder Dienstherren,

  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,

  • die Dienst- oder Erwerbsfähigkeit,

  • eventuelle Dienstunfallfolgen,

  • die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),

  • die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und

  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt (z. B. Hilfe zur Pflege).

Wie wird begutachtet?

Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt.  Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Zusätzlich erfolgt in Abhängigkeit des Untersuchungsauftrages ein Hör- und Sehtest sowie eine Urinkontrolle.

Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen und Blutentnahmen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet.

Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte können im Einzelfall veranlasst werden.

Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Logo Serviceportal.Münsterland
Logo Finanziert von der Europäischen Union