Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste/-einrichtungen 2026
Details
Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Borken die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI).
Relevante Informationen zum Antrags- und Förderverfahren sowie zu den rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der PDF-Datei „Informationen zum Investitionskostenantrag“.
Der Antrag ist vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtung zu stellen. Es sind nur die angefügten Formulare zu verwenden. Andere bzw. selbst verfasste Formulare werden nicht akzeptiert.

