Antrag auf Sozialhilfe – Pflege in Senioren- und Pflegeheimen
Details
Vollstationäre Pflege in einem Senioren- und Pflegeheim ist dann eine Alternative, wenn die Pflege trotz häuslicher oder teilstationärer Unterstützung nicht sichergestellt werden kann. Dann sollte über einen Umzug in ein Pflegeheim nachgedacht werden.
Vorrangig sind die Kosten für die stationäre Einrichtung aus den Leistungen der Pflegeversicherung und Einkommen und Vermögen zu decken. Reicht dieses nicht aus, ist die Kreisverwaltung Borken Ihr Ansprechpartner für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen. Diese Hilfen können in Form von Pflegewohngeld und Sozialhilfe gewährt werden.