Antrag auf Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten
Details
Der Tod eines Angehörigen stellt für die Hinterbliebenen oftmals auch eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Nach den Vorschriften den § 74 SGB XII besteht die Möglichkeit, dass die entstandenen Kosten der Bestattung ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Mit dem Antrag zur Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln erhalten Personen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind, die Möglichkeit, die sozialhilferechtlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine Beerdigung geltend zu machen.
Sollte für Sie die Antragstellung in Frage kommen wenden Sie sich hierfür bitte telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung. Die Unterlagen werden Ihnen dann postalisch zugesandt. Nähere Informationen können Sie dem „Informationsblatt Bestattungskosten“ entnehmen..“
Rechtsgrundlagen
§74 SGB XII

