Antrag auf Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten
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Mit dem Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln erhalten Personen, die zur Tragung von Bestattungskosten verpflichtet sind, die Möglichkeit, die sozialhilferechtlich erforderlichen und angemessenen Kosten für eine Beerdigung beim Sozialhilfeträger geltend zu machen. Erforderlich ist eine Hilfebedürftigkeit des/der Verpflichteten, nicht die Hilfebedürftigkeit des/der Verstorbenen vor dem Tod.