Einzelbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Details
Personen, die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, und erstmalig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Die Belehrungen werden hauptsächlich online angeboten. In Ausnahmefällen können in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt noch Präsenzveranstaltungen in der Nebenstelle Ahaus durchgeführt werden.
Online-Belehrungen für einzelne Personen
Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
Möchten Sie an der Online-Belehrung teilnehmen, buchen Sie über die nachfolgende Plattform einen Termin für die Online-Belehrung:
Online-Belehrung (Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.)
Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung.Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung)
Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal) aus dem AppStore (iOS) oder Google Play (Android) auf Ihr Smartphone.
Das TZG empfiehlt die Verwendung der App tzg Video-Ident.
Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung.
Bei Nutzung der App tzg Video-Ident zur Videoidentifikation:
Öffnen Sie die App tzg Video-Ident 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Nutzen Sie hierzu den Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der App, bis Sie von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn kontaktiert werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der App aufhalten, stellen wir keinen weiteren Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
Bei Nutzung anderer Kommunikationstools zur Videoidentifikation:
Sie werden zum gebuchten Termin (+/- 10 Minuten) von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, werden wir keinen weiteren Kontakt herstellen (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera.Zum Start der Belehrung öffnen Sie durch Anklicken folgenden Link auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de
Dort wird Ihnen der weitere Ablauf durch das TZG erklärt.Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
Anschließend müssen Sie noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
Diese beginnt mit einem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen verpflichtenden Test mit 8 Fragen. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab.
Nachdem Sie die Belehrung erfolgreich absolviert haben, können Sie die Bescheinigung über die Teilnahme im System herunterladen. In Ausnahmefällen kann Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesandt werden. Auf die vorgenommene Datenverarbeitung bei der Zusendung per E-Mail und die damit verbundenen Risiken weisen wir hin.
Sie haben die Möglichkeit, das Online-Belehrungssystem und den Service auf freiwilliger Basis zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Während der Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182/850765 zur Verfügung.
Die Online-Belehrungen werden Montag bis Freitag von 08:00 - 20:30 Uhr und Samstag von 09:00 - 15:30 Uhr angeboten.
Präsenz-Belehrungen für einzelne Personen
Der Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken bietet neben der Online-Belehrung in Ausnahmefällen auch noch Präsenz-Veranstaltungen in der Nebenstelle Ahaus an.
Möchten Sie an einer Präsenz-Belehrung teilnehmen, buchen Sie über die nachfolgende Plattform einen Termin für die Präsenz-Belehrung:
Präsenz-Belehrung
(Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.)Wählen Sie dazu eine freie Veranstaltung aus dem Veranstaltungskatalog aus und fügen Sie diese über das "Warenkorb-Icon" hinzu.
Anschließend müssen Sie die datenschutzrechtliche Einwilligung aktiv anklicken und freigeben.
Geben Sie Ihre persönlichen Daten an. Bitte tragen Sie bei der Anmeldung auch eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Im Anschluss werden Ihre Daten nochmals zusammengefasst. Mit dem Klick auf "Buchen" melden Sie sich verbindlich für einen Belehrungstermin an.
Über die angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den Veranstaltungsdaten. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.
Bitte kommen Sie ca. 30 Minuten vor Beginn der Belehrung zur Erledigung der Formalitäten (Abgleichen des Personalausweises und Bezahlen der Gebühr).
Die Belehrung dauert ca. 70 Minuten.
Ersatzbescheinigung
Wenn Sie bereits erfolgreich an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Kreis Borken teilgenommen haben, kann bei Verlust des Originals bis zwei Jahre nach der Erstbelehrung eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Die Ersatzbescheinigung/Zweitschrift können Sie unter Angabe Ihrer persönlichen Daten über die Dienstleistung Ausstellung einer Ersatzbescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anfordern.
Online-Dienste
Kosten
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Erst- bzw. Folgebelehrung kostet 25,00 EUR
Eine Ersatzbescheinigung kostet 10,00 EUR
Hinweise
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Wenn Sie online an der Belehrung teilnehmen, ist die Einverständniserklärung vorab an ifsg@tzg.online zu senden.
Eintägige Berufsfelderkundung der Jahrgangsstufe 8 - die gesetzliche Formulierung "auf Dauer" und "regelmäßig" wird hierbei nicht erfüllt, daher ist keine Belehrung erforderlich.
Unterlagen
gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
25,00 EUR
bei Minderjährigkeit: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für Personen unter 18 Jahren

