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Ausstellung einer Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (CCPS)

Details

Um Ihren Gesundheitsfachberuf auch im Ausland ausüben zu können, benötigen Sie ein "Certificate of current professional status" (CCPS) zur Vorlage bei einer ausländischen Gesundheitsbehörde.

Voraussetzung ist, dass Sie durch den Kreis Borken eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufs erhalten haben.

Wurde die Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland erteilt und wird der Beruf oder die Tätigkeit innerhalb des Kreises Borken ausgeübt, wird das CCPS ebenfalls von hier ausgestellt.

In diesem Fall werden amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises, des Zeugnisses über die staatliche Prüfung und der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung benötigt.

Das Verfahren der Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde auf EU-Ebene mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) geregelt.

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