Jagdschein
Details
Hinweis zur aktuellen Bearbeitung von Jagdscheinanträgen
Neues Gesetz verlängert aktuell die Bearbeitungszeiten
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz ist es für die Jägerinnen und Jäger wichtig, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, frühzeitig den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.
Wir bitten um eine digitale Antragstellung über den unten aufgeführten "Antrag auf Erteilung eines Jagscheins".
Sollte eine digitale Antragsstellung für Sie nicht möglich sein, können Sie in Ausnahmefällen das Antragsformular in Papier beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde (Tel. 02861/681-3012/3013) anfordern.
Aktuelle Informationen für Jagdscheinverlängerungen für Jäger/innen mit Wohnsitz im Kreis Borken:
Die Untere Jagdbehörde arbeitet mit Hochdruck daran, die beantragten Jagdscheinverlängerungen sukzessive abzuarbeiten.
Hierzu senden Sie gerne proaktiv Ihren Jagdschein im Original und ggf. fehlende Unterlagen (Versicherungsbestätigung, ggf. Lichtbild) an den Kreis Borken - soweit noch nicht geschehen. Vorsorglich machen Sie sich eine Kopie des Jagdscheines.
Die Unterlagen adressieren Sie an:
Kreis Borken
Untere Jagdbehörde
Burloer Straße 93
46325 Borken
Alternativ können Sie Ihren Jagdschein mit Terminbuchung durch persönliche Vorsprache verlängern lassen. Dies können Sie in den Zulassungsstellen in Borken, Ahaus oder Bocholt erledigen. Die Terminbuchung können Sie auf der Homepage des Kreises Borken (bitte den Link anklicken) vornehmen.
Wir bitten Sie, von telefonischen Anfragen Abstand zu halten, damit die Abarbeitung der Antragsflut schnellstmöglich erfolgen kann.
Hinweis: Die vorgenannten Informationen gelten NICHT für ausländische JägerInnen. Diese beantragen zunächst einen Ausländerjagdschein über die Homepage des Kreise Borken - soweit noch nicht geschehen - und warten bitte auf Rückantwort der Unteren Jagdbehörde. Bitte buchen Sie keine Termine!