Jagdschein
Details
Informationen zur Jagdscheinverlängerung für Jäger/innen mit Wohnsitz im Kreis Borken
Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheines über den Onlinedienst (digitaler Antrag) und warten bitte auf Rückantwort der Unteren Jagdbehörde. Sobald die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen ist, erhalten Sie eine Nachricht von der Unteren Jagdbehörde. Bitte buchen Sie noch keine Termine!
Informationen für den Ausländerjagdschein
Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheines über den Onlinedienst (digitaler Antrag Auslandsjagdschein) und warten bitte auf Rückantwort der Unteren Jagdbehörde. Sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist, informiert Sie die Untere Jagdbehörde. Bitte buchen Sie noch keine Termine!
Termine
Hinweise
Voraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung (und ggf. Falknerprüfung)
Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)
Charakterliche und körperliche Eignung
Mindestalter 16 Jahre
Unterlagen
Neuantrag: Vorlage des Original-Jägerprüfungszeugnisses (und ggf. Falknerprüfung) / Verlängerung: Vorlage des letzten Jagdscheines
Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit (keine Beitragsrechnung!)
Passbild
bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
bei Umzug
Hinweise zum Ausländer-Jagdschein
Erfolgt die Jagdausübung nicht im Kreis Borken, kann der Ausländer-Jagdschein nicht erteilt oder verlängert werden!
Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der Unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.
Bitte legen Sie zusätzlich Folgendes vor:
Niederländische Jagdakte für 2026/2027
oder
Europäischer Feuerwaffenpass
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Sie können beim persönlichen Verlängerungstermin vorgezeigt oder alternativ per Post zugesandt werden.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Informationen zum Ablauf der Jagdscheinbeantragung/ -verlängerung finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
§§ 15 - 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 17 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)

