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Jagdschein

Details

Informationen zur Jagdscheinverlängerung für Jäger/innen mit Wohnsitz im Kreis Borken

Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheines über den Onlinedienst (digitaler Antrag) und warten bitte auf Rückantwort der Unteren Jagdbehörde. Sobald die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen ist, erhalten Sie eine Nachricht von der Unteren Jagdbehörde. Bitte buchen Sie noch keine Termine!

Informationen für den Ausländerjagdschein

Beantragen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheines über den Onlinedienst (digitaler Antrag Auslandsjagdschein) und warten bitte auf Rückantwort der Unteren Jagdbehörde. Sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist, informiert Sie die Untere Jagdbehörde. Bitte buchen Sie noch keine Termine!

Hinweise

Voraussetzungen

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung (und ggf. Falknerprüfung)

  • Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)

  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)

  • Charakterliche und körperliche Eignung

  • Mindestalter 16 Jahre

Unterlagen

  • Neuantrag: Vorlage des Original-Jägerprüfungszeugnisses (und ggf. Falknerprüfung) / Verlängerung: Vorlage des letzten Jagdscheines

  • Versicherungsbestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit (keine Beitragsrechnung!)

  • Passbild

    • bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist

    • bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)

    • beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)

    • bei Umzug

Hinweise zum Ausländer-Jagdschein

Erfolgt die Jagdausübung nicht im Kreis Borken, kann der Ausländer-Jagdschein nicht erteilt oder verlängert werden!

Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der Unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.

Bitte legen Sie zusätzlich Folgendes vor:

  • Niederländische Jagdakte für 2026/2027

oder

  • Europäischer Feuerwaffenpass

Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Sie können beim persönlichen Verlängerungstermin vorgezeigt oder alternativ per Post zugesandt werden.

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Informationen zum Ablauf der Jagdscheinbeantragung/ -verlängerung finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

§§ 15 - 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

§ 17 Landesjagdgesetz NRW (LJG-NRW)

Weiterführende Informationen

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