Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Details
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist zuständig für öffentlich-rechtliche Namensänderungen. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfolgen auf Antrag und sind gebührenpflichtig.
Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.
Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung in Betracht.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - Tarifstelle 2.2.2.2
Die zu erhebende Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und ist darüber hinaus einkommensabhängig.
Änderung oder Feststellung eines Familiennamens: 50 € bis 1.200 €
Änderung eines Vornamens: 50 € bis 300 €
Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um 1/4.
Voraussetzungen
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund kann z. B. in folgenden Fällen vorliegen
wenn ein Name lächerlich oder anstößig klingt,
bei Scheidungskindern und
bei Pflegekindern.
Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt oder wenn ein anderer Name besser klingt.
Wegen der Komplexität des Namensänderungsrechts empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor einer Antragstellung telefonisch beraten zu lassen.
Unterlagen
Der Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung kann beim Rathaus (Bürgerbüro oder Standesamt) Ihrer Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Der Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Borken weitergeleitet.
Neben dem ausgefüllten Antragsformular und einer ausführlichen Antragsbegründung sind für jede von der Namensänderung betroffene Person folgende, möglicherweise kostenpflichtigen Unterlagen beizufügen:
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (falls vorhanden)
erweiterte Meldebescheinigung
Kopie des Ausweisdokuments
aktuelles Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
fachärztliche Stellungnahmen oder fachpsychologisches Gutachten, wenn psychische Belastungen Grund für die Antragstellung sind
Nachweis des Sorgerechts bei Minderjährigen
Einkommensnachweis, wenn Gebührenreduzierung beantragt werden soll
Je nach Sachverhalt können im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

