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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Details

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist zuständig für öffentlich-rechtliche Namensänderungen. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfolgen auf Antrag und sind gebührenpflichtig.

Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.

Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung in Betracht.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - Tarifstelle 2.2.2.2

Die zu erhebende Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und ist darüber hinaus einkommensabhängig.

  • Änderung oder Feststellung eines Familiennamens: 50 € bis 1.200 €

  • Änderung eines Vornamens: 50 € bis 300 €

  • Wird der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um 1/4.

Voraussetzungen

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund kann z. B. in folgenden Fällen vorliegen

  • wenn ein Name lächerlich oder anstößig klingt,

  • bei Scheidungskindern und

  • bei Pflegekindern.

Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt oder wenn ein anderer Name besser klingt.

Wegen der Komplexität des Namensänderungsrechts empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor einer Antragstellung telefonisch beraten zu lassen.

Unterlagen

Der Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung kann beim Rathaus (Bürgerbüro oder Standesamt) Ihrer Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Der Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Borken weitergeleitet.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular und einer ausführlichen Antragsbegründung sind für jede von der Namensänderung betroffene Person folgende, möglicherweise kostenpflichtigen Unterlagen beizufügen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (falls vorhanden)

  • erweiterte Meldebescheinigung

  • Kopie des Ausweisdokuments

  • aktuelles Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben

  • fachärztliche Stellungnahmen oder fachpsychologisches Gutachten, wenn psychische Belastungen Grund für die Antragstellung sind

  • Nachweis des Sorgerechts bei Minderjährigen

  • Einkommensnachweis, wenn Gebührenreduzierung beantragt werden soll

Je nach Sachverhalt können im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

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