Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Details
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist zuständig für öffentlich-rechtliche Namensänderungen. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfolgen auf Antrag und sind gebührenpflichtig.
Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.
Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung in Betracht.