Hygieneüberwachung
Details
Der Fachbereich Gesundheit überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene und berät dahingehend insb. medizinische Einrichtungen (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulante Pflege- und Behandlungseinrichtungen), gewerbliche Betriebe (Tattoo- und Piercingstudios, Friseur- und Kosmetikbetriebe) sowie Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünfte).
Darüber hinaus wird der Fachbereich Gesundeit bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen und im medizinischen Bereich am Genehmigungsverfahren beteiligt, um notwendige hygienische Anforderungen an das Bauvorhaben zu prüfen.