Beibehaltung bisheriges Kennzeichen
Details
Nach der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird das amtliche Kennzeichen nach der Außerbetriebssetzung sofort vom Fahrzeug getrennt. Das heißt, das Kennzeichen wird nach der Außerbetriebssetzung unmittelbar wieder frei und steht somit für eine erneute Ausgabe zur Verfügung.
Die Zulassungsstelle bietet an, die Außerbetriebssetzung zu veranlassen und anschließend das alte Wunschkennzeichen am gleichen Tag wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges zu verwenden.
Hierdurch besteht die Möglichkeit, das bisherige alte Kennzeichen sofort oder auch später wieder für eine Zulassung zu verwenden oder zu reservieren. Es handelt sich um eine sogenannte Kennzeichenmitnahme.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.