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Schuleingangsuntersuchung

Details

Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens (gem. § 54 Schulgesetz NRW).
Nordrhein-Westfalen führt diese standardisierte Untersuchung flächendeckend durch. Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich auch dadurch  von der Früherkennungsuntersuchung U9  beim niedergelassenen Kassenarzt und sonstigen Angeboten in Kindergarten und Schule (BISC, Schul-Parcours).

Durch die zuständigen Städte, Gemeinden oder Schulen werden Sie als Erziehungsberechtigte über die Schulpflicht Ihres Kindes zum jeweiligen Schuljahr (Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zum Beginn des 30. Septembers), benachrichtigt. Eine Einladung zu den Terminen der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie gesondert vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Diese wird zusammen mit einem Fragebogen verschickt. Die Kinder werden durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) untersucht. Dies erfolgt durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA).

Schulpflichtig werdende Kinder, die im Kindergarten integrativ oder heilpädagogisch gefördert werden, untersucht ein Arzt / Ärztin des KJGD ab Herbst des Jahres.

Die Einschulungsuntersuchung gilt auch für Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind und auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung für die Untersuchung dieser Kinder durch den KJGD ist eine vorherige Anmeldung dieser Kinder bei der zuständigen Schule.

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