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Sprengstoffwesen

Details

Der Kreis Borken ist nach § 27 Sprengstoffgesetz für die Erteilung von Erlaubnissen für den Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich zuständig.

Wer Sprengstoffe für den gewerblichen Gebrauch erwerben, lagern und damit umgehen will (§ 7 Sprengstoffgesetz), muss sich an die Bezirksregierung Münster, Dezernat Arbeitsschutz/Explosionsgefährliche Stoffe, wenden.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag für die Erteilung/ Verlängerung einer Erlaubnis sind beizufügen:

  1. Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen - nur bei Ersterteilung

  2. Für das Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten und den Erwerb von Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen:

    • gültiger Jagdschein (soweit dieser dem Kreis Borken nicht vorliegt)

    • Aktuelle Waffenbesitzkarte als Nachweis für die Berechtigung zum Munitionserwerb

  3. Für das Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten und den Erwerb von Schwarzpulver:

    • Eine Bescheinigung der schießsportlichen Vereinigung,  dass Sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig in den letzten sechs Monaten teilgenommen haben

    • Ggf. Kopie der Waffenbesitzkarte

  4. Für das Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten und den Erwerb von Böllerschwarzpulver:

    • Eine gültige Beschussbescheinigung für den Böller

  5. Lademengenberechnung

  6. Beschreibung der beabsichtigten Lagerstätte (ggf. mit Fotos) – nur bei Ersterteilung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre private Haftpflichtversicherung auch den Umgang mit Treibladungsmitteln abdeckt, sofern Sie nicht über Ihren Schützenverein versichert sind.

Dem Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist der gültige Personalausweis beizufügen

Für Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung/Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz nutzen Sie bitte das Antragsformular "FB 32 - Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz".

Ausnahmsweise können Sie auch den "Antragsvordruck - Erteilung/Verlängerung/Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz" nutzen.

Hinweise

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