Staatsangehörigkeitsausweis
Details
Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland wird deutschen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern auf Antrag ausgestellt. Durch diesen Ausweis wird der förmliche Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit geführt.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann für junge Leute wichtig sein, die im Ausland studieren wollen, oder für deutschstämmige Einreisende als Voraussetzung für die Ausstellung eines Bundespersonalausweises.
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird auf Antrag ausgestellt. Es wird dann geprüft, ob und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder auch ggfls. wieder verloren wurde. Bei der Antragsbearbeitung kommt es in erster Linie auf die Angaben und Unterlagen der/des Antragstellerin/Antragstellers an. Es ist deshalb wichtig, den Antrag sorgfältig und möglichst vollständig auszufüllen und alle beweiskräftigen Unterlagen beizubringen, die die deutsche Staatsangehörigkeit belegen.
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die für den Wohnort der/des Antragstellerin/Antragstellers zuständige Einbürgerungsbehörde. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.