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Staatsangehörigkeitsausweis

Details

Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland wird deutschen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern auf Antrag ausgestellt. Durch diesen Ausweis wird der förmliche Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit geführt.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann für junge Leute wichtig sein, die im Ausland studieren wollen, oder für deutschstämmige Einreisende als Voraussetzung für die Ausstellung eines Bundespersonalausweises.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird auf Antrag ausgestellt. Es wird dann geprüft, ob und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder auch ggfls. wieder verloren wurde. Bei der Antragsbearbeitung kommt es in erster Linie auf die Angaben und Unterlagen der/des Antragstellerin/Antragstellers an. Es ist deshalb wichtig, den Antrag sorgfältig und möglichst vollständig auszufüllen und alle beweiskräftigen Unterlagen beizubringen, die die deutsche Staatsangehörigkeit belegen.

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die für den Wohnort der/des Antragstellerin/Antragstellers zuständige Einbürgerungsbehörde. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.

Kosten

Die Gebühr beträgt 51 Euro.
Für den Fall, dass der Antrag abgelehnt oder von dem Antragsteller zurückgenommen wird, reduziert sich diese Gebühr auf 38 Euro.

Voraussetzungen

Unterlagen

Folgende Unterlagen können in Betracht kommen:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand (Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch, Adoptionsunterlagen etc.)

  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunden, Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter, Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise etc.)

Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen.

Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.

Verfahrensablauf

Einen Antragsvordruck erhalten Sie auf Anforderung beim

Kreis Borken, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Burloer Straße 93, 46325 Borken, im Kreishaus Zimmer 2007 oder Tel. 0 28 61/681 3070 - Herrn Pohlmann.

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