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E-Kennzeichen

Details

Auf Antrag können Sie für Ihr Elektroauto ein E-Kennzeichen erhalten. Mit diesem sind ortsabhängig einige Bevorrechtigungen verbunden, wie z. B. vergünstigtes oder kostenloses Parken, Benutzung einer Busspur.

Das E-Kennzeichen kann während der Fahrzeugzulassung oder auch jederzeit nachträglich beantragt werden.

Hinweise

Die Steuervergünstigung für reine Elektrofahrzeuge ist fahrzeugbezogen und nicht antragsgebunden. Die Zuteilung eines E-Kennzeichens ist für die Steuervergünstigung nicht erforderlich.

Ausländische Fahrzeuge können durch eine blaue Plakette in der Heckscheibe ihr Elektrofahrzeug kennzeichnen. Die Plakette stellen die deutschen Zulassungsstellen für eine Gebühr von 11 € aus.

Voraussetzungen

  • reines Batterieelektrofahrzeug oder

  • Brennstoffzellenfahrzeug (z. B. Wasserstoff) oder

  • von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-in-Hybrid), sofern die CO2-Emission höchstens 50g/km oder die rein elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.

Weiterführende Informationen

Die Auswahl der Elektrofahrzeuge vergrößert sich stetig und inzwischen gibt es elektrische Modelle in jeder Fahrzeugklasse. Pkw in allen Größen und Formen, Nutzfahrzeuge mit reichlich Laderaum und sogar Sonderfahrzeuge wie Kehrmaschinen und Radlader fahren zunehmend elektrisch – entweder von Werk aus oder nachgerüstet.

Für das Laden im öffentlichen Raum gibt es allein in Deutschland knapp 50.000 Ladepunkte – und ihre Anzahl wächst stetig. Zusätzlich zu den Normal-Ladesäulen auf Parkplätzen stehen zudem Schnell-Ladesäulen für das zügige Aufladen entlang der Autobahnen bereit.

Die Stecker sind europaweit genormt und auch das Bezahlen ist inzwischen deutlich vereinfacht.

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