E-Kennzeichen
Details
Auf Antrag können Sie für Ihr Elektroauto ein E-Kennzeichen erhalten. Mit diesem sind ortsabhängig einige Bevorrechtigungen verbunden, wie z. B. vergünstigtes oder kostenloses Parken, Benutzung einer Busspur.
Das E-Kennzeichen kann während der Fahrzeugzulassung oder auch jederzeit nachträglich beantragt werden.
Hinweise
Die Steuervergünstigung für reine Elektrofahrzeuge ist fahrzeugbezogen und nicht antragsgebunden. Die Zuteilung eines E-Kennzeichens ist für die Steuervergünstigung nicht erforderlich.
Ausländische Fahrzeuge können durch eine blaue Plakette in der Heckscheibe ihr Elektrofahrzeug kennzeichnen. Die Plakette stellen die deutschen Zulassungsstellen für eine Gebühr von 11 € aus.