Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte – für Kinder, Jugendliche und Eltern
Details
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören die Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen können mithilfe eines Antrags abgerufen werden.
Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.
Unterlagen
Weiterführende Informationen
Welche Leistungen werden über die Karte abgewickelt?
Mittagessen (kein Frühstück)
Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten (Schulen u. Kitas)
Zuschuss zu Freizeitaktivitäten
Wo erhalte ich die Karte?
Die Münsterlandkarte wird durch die Ansprechpartner/innen in den örtlichen Rathäusern ausgehändigt und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen.
Wie „bezahle“ ich mit der Karte?
Durch die einmalige Vorlage der Münsterlandkarte beim Leistungsanbieter können die Angebote direkt beansprucht und „bezahlt“ werden. Die Abrechnung erfolgt durch die Anbieter.
Wie nutze ich die Karte im Internet?
Die Webanwendung www.bildungs-karte.org ermöglicht den Zugang zu einem eigenen Nutzerkonto. Hierzu ist die auf der Karte aufgedruckte Nummer sowie ein Passwort (s. Begleitbrief zur Münsterlandkarte) einzugeben. Es können Angebote gesucht sowie Bewilligungen und getätigte Abbuchungen eingesehen werden.
Wer hilft mir bei Fragen zur Bewilligung oder fehlendem Guthaben?
Die Ansprechpartner/innen in den Rathäusern Ihres Wohnortes stehen bei Fragen zur Verfügung.