Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte – für Schulen, Kitas, Vereine, Caterer etc.
Details
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hierzu gehören die Übernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (in Schulen und Kitas), die Übernahme von Ausflügen und mehrtägigen Fahrten (in Schulen und Kitas), ein Zuschuss zu Freizeitaktivitäten (z.B. Musikschule oder Vereine), Fahrtkosten (im Rahmen des Schulbesuches), Nachhilfe und der persönliche Schulbedarf. Diese Leistungen können mithilfe eines Antrags abgerufen werden.
Einige der genannten Leistungen werden über die sog. Münsterlandkarte abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine Online-Abrechnungslösung. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den verschiedenen Anbietern (Schulen, Kitas, Vereine etc.) vorzulegen.
Unterlagen
Erklärung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Erklärung zur Umsetzung und Abrechnung der Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Weiterführende Informationen
Wie registriere ich mich für die Teilnahme am System?
Es ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt online über die Webanwendung der Münsterlandkarte (www.bildungs-karte.org). Hierfür ist der Bereich „Für den Leistungserbringer/-anbieter“ auszuwählen. Für die Zulassung als Anbieter ist zusätzlich die Abgabe einer Erklärung notwendig. Die Erklärung enthält Regelungen im Umgang mit der Münsterlandkarte. Es gibt zwei unterschiedliche Versionen für die verschiedenen Leistungsarten - eine für Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (= Freizeitaktivitäten) und eine für Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie Ausflüge und mehrtägige Fahrten. Die zutreffende Erklärung ist auszuwählen. Die Unterlagen und ein Leitfaden zur Registrierung stehen unter „Downloads / Formulare“ bereit.
Die Erklärung ist gegenüber dem zuständigen Rathaus (Sitz des Anbieters ist entscheidend) abzugeben und gilt für das gesamte Gebiet des Kreises Borken. Sofern der Sitz außerhalb des Kreises Borken liegt, ist die Erklärung gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen sind per Post einzureichen. Anbieter mit Sitz außerhalb des Kreises Borken senden die Unterlagen bitte an folgende Adresse: Kreisverwaltung Borken, Haushalt, IT und Controlling, Burloer Straße 93, 46325 Borken.
Im letzten Schritt folgen eine Prüfung sowie die Freigabe durch den Kreis Borken.
Wie rechne ich über die Münsterlandkarte ab?
Anhand der Nummer können die erbrachten Leistungen über die Webanwendung (www.bildungs-karte.org) „abgebucht“ werden. Jedes Kind hat eine eindeutige Kartennummer und ein dazugehöriges Konto mit entsprechendem Guthaben, das durch die Mitarbeiter/innen der Rathäuser bereitgestellt wird. Bei erstmaliger Inanspruchnahme der Leistung ist die Karte vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit, mit einer vorgefertigten Datei mehrere Abbuchungen gleichzeitig durchzuführen. Die Funktion „Transaktionen importieren“ wird in dem Merkblatt "Durchführung der Abrechnung" (siehe Download / Formulare) erläutert.
Hinweis zu den Abrechnungs-/Auszahlungsmodalitäten:
Die Abrechnung der abgebuchten Beträge erfolgt am Monatsende, die Auszahlung zur Mitte des Folgemonats. Dies ist insbesondere bei mehrtägigen Fahrten von Bedeutung.
Beispiel:
Abbuchung am 01.01. – Abrechnung am 31.01. – Auszahlung ca. am 15.02.
Abbuchung am 30.01. – Abrechnung am 31.01. – Auszahlung ca. am 15.02.