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Schüler-BAföG

Details

Nutzen Sie die aufgeführten Antragsformulare und senden diese

per Mail an bafoeg@kreis-borken.de

oder an die Adresse

Kreisverwaltung Borken, Ausbildungsförderung, Burloer Str. 93, 46325 Borken.

Kosten

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist die Beantragung von BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an allgemein- und berufsbildenden Schulen möglich, z.B.:

  • Berufsfachschulen

  • Fachschulen

  • Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

  • Kolleg ab 1. Semester (Weiterbildungskolleg Westmünsterland, Driland Kolleg)

  • Abendrealschule ab 3. Semester

  • Abendgymnasium ab 4. Semester

Eine Förderung an allgemeinbildenden Schulen (z.B. Fachabitur oder gymnasiale Oberstufe) ist nur im Ausnahmefall möglich.

Wovon ist die BAföG-Förderung abhängig?

  • von der Schulform

  • vom Einkommen und Vermögen der Schülerinnen und Schüler

  • vom Einkommen der leiblichen Eltern

  • vom Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden!

Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Ab wann kann BAföG beantragt werden?

  • sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt

  • für jedes weitere Schuljahr möglichst vor Schulbeginn

Fristen

Die Leistungen nach dem BAföG werden Ihnen ab dem Antragsmonat, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung gewährt.

Wo kann BAföG beantragt werden?

  • in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern

weitere Informationen:

  • BAföG für das Studium:

    Studenten- und Studierendenwerke am Studienort

  • BAföG für berufliche Aufstiegsfortbildung (AFBG):

    Bezirksregierung Köln
    Dezernat 49.5
    50606 Köln
    www.aufstiegs-bafoeg.de

Wie kann Schüler-BAföG beantragt werden?

Hier klicken für die Online-Beantragung.

Alle Antragsunterlagen finden Sie hier als PDF-Dokumente angehangen, die Antragsunterlagen in Papierform finden Sie in den Bürgerbüros der Rathäuser und im Kreishaus Borken.

Weiterführende Informationen

In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt mindestens 6 bis 10 Wochen gerechnet werden. Die Bearbeitungszeit hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab (z. B. vom aktuellen Antragsaufkommen und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen).

Sie können entscheidend daran mitwirken, dass Ihre Anträge/Schriftstücke möglichst zügig bearbeitet werden, indem Sie

  • Ihren Antrag mindestens drei Monate im Voraus einreichen (vor Ausbildungsbeginn bzw. bevor Ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet),

  • in den ersten 3 bis 4 Wochen nach Übersendung der Unterlagen von Sachstandsanfragen absehen
    (dies kostet wertvolle Bearbeitungszeit),

  • Ihren Antrag ordentlich einreichen. Kontrollieren Sie, ob Sie alle Formblätter/Formulare gut lesbar ausgefüllt und unterschrieben haben. Streichen Sie Felder, die nicht zutreffen. Checken Sie, ob Sie alle benötigten Unterlagen beigefügt haben,

  • uns keine Original-Unterlagen einreichen, da diese nach Digitalisierung vernichtet werden.

  • Bei Übersendung per Mail:

    • Scannen Sie Ihre Unterlagen richtig herum (nicht „auf dem Kopf“) und in der richtigen Reihenfolge ein (auf die korrekte Reihenfolge von Seitenzahlen der Dokumente achten).

    • Hängen Sie Ihre Unterlagen ausschließlich als PDF- oder Bild-Datei an.

    • Bitte kopieren Sie keine Bilder in die Mail hinein und senden Sie auch keine ZIP-Dateien.

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