Artenschutz (Tiere in Obhut des Menschen)
Details
Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel ist zuständig für die Überwachung der Haltung, Kennzeichnung, Zucht, Erwerb und Verkauf geschützter Tierarten, die in Obhut des Menschen gehalten werden. Nicht darunter fallen artengeschützte Wildtiere Pflanzen oder Sachen (zuständig ist dann der Fachbereich Umwelt und Natur).
Die für den Artenschutz zuständigen Tierärzte kontrollieren regelmäßig die Halter geschützter Tiere. Dazu gehören nicht nur die gewerblichen Züchter und Händler sondern auch private Halter. Im Rahmen der Kontrollen werden die artgerechte Unterbringung und die für die Haltung solcher Tiere notwendigen Papiere wie Herkunftsnachweise, EU-Vermarktungsbescheinigungen ("Cites") oder Einfuhrpapiere kontrolliert. Auch die vorgeschriebene Kennzeichnung der Tiere sowie deren Zu- und Abgangsmeldungen werden dabei überprüft.
Alle Halter geschützter Tiere werden über Haltung, Kennzeichnung, Zucht, Erwerb und Verkauf einschließlich der dafür notwendigen Papiere schriftlich und mündlich beraten. Die Weitergabe von Tieren des Anhangs A der Verordnung (EG) 338/97 ist nur im Zusammenhang mit einer sog. "EU-Vermarktungsbescheinigung" (früher "CITES-Bescheinigung") zulässig. Sie ist dem neuen Besitzer zusammen mit dem Tier auszuhändigen. Beides gilt für Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen.
EU-Vermarktungsbescheinigungen können Sie über das Antragsformular "CITES-Antrag" beantragen.
Werden artgeschützte Tiere gemäß der Bundesartenschutzverordnung privat gehalten, ist dem Kreis Borken der Tierbestand sowie ein Zu- und Abgang einzelner Tiere unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter "Antragsformular"
Hinweise
Werden artengeschützte Tiere ohne Kennzeichnung oder Begleitpapiere gehalten, verkauft oder erworben sollte dies dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel angezeigt werden. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten dar, die konsequent geahndet werden.