Abgrabungen
Details
Als Abgrabung wird die oberirdische Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen wie Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Moorschlamm und Torf bezeichnet.
Der Kreis Borken, als Abgrabungsbehörde, endscheidet über die Genehmigungsfähigkeit eines Antrages und überwacht die genehmigten Abgrabungen im gesamten Kreisgebiet.