Erdwärme
Details
Für alle Verfahren zur Erdwärmenutzung ist eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Kreises Borken erforderlich. In dem Erlaubnisverfahren wird geprüft, ob es Überschneidungen mit Wasserschutzgebieten gibt. In diesen sind Erdwärmeheizungen nicht erlaubt. Weiterhin wird die mögliche Beeinflussung von anderen Nutzern des Grundwassers, im Wesentlichen die Eigenversorgung mit Trinkwasser, geprüft.
Auch wenn kein Wasser entnommen wird, ist der Betrieb von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und anderen Wärmepumpen nach Wasserrecht erlaubnispflichtig. Denn die Bohrung kann bis ins Grundwasser und damit in die Trinkwasserreserven hinein gehen. Deshalb muss sie vom Kreis genehmigt und zudem dem Geologischen Dienst NRW vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Bohrungen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen, bedürfen zusätzlich der Beteiligung der Bergbehörde und des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit.
Kostenloser Standortcheck "Geothermie in NRW"
Die Internetseiten des GD NRW zum Thema Erdwärme geben Antworten auf wichtige Fragen zur oberflächennahen und tiefen Erdwärmenutzung. Das Angebot umfasst einen kostenlosen Online-Standortcheck "Geothermie in NRW Einsatz von Erdwärmesonden". Der Standortcheck gibt grundstücksbezogene erste Vorabinformationen über das geothermische Potenzial und somit über die Realisierungsmöglichkeiten einer Erdwärmesondenanlage.