KFZ-Steuer
Details
Seit dem 14.02.2014 erfolgt der Einzug der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr wie bisher durch die Finanzämter sondern durch die Hauptzollämter.
Rechtlich ändert sich bei der Übernahme der Kraftfahrzeug-Steuer durch die Zollverwaltung nichts. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer an die zentrale Auskunft:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351/44834-550
E-Mail: info.kraftst(at)zoll.de
Internet: www.zoll.de
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu einem konkreten Steuerfall haben, wenden Sie sich bitte an:
Hauptzollamt Münster
Linus-Pauling-Weg 1 - 5
48155 Münster
Tel: 0251/4814-3555
Die bisherigen Sprechzeiten des Hauptzollamtes in der Zulassungsstelle Borken, montags in der Zeit von 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr entfallen bis auf weiteres.