Kleinkläranlagen
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Kleinkläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem Abwasser. Sie kommen ausschließlich im Außenbereich zum Einsatz, da hier eine öffentliche Kanalisation meistens nicht vorhanden oder nicht vorgesehen ist.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Diese Pflicht erfüllen sie in der Regel durch den Bau von Abwasserkanälen und kommunalen Kläranlagen. Im wenig besiedelten Außenbereich wäre jedoch der Anschluss aller Grundstücke aufgrund der großen Entfernungen technisch und finanziell zu aufwändig. In diesen Fällen überträgt die Untere Wasserbehörde die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückseigentümer, sodass dieser selbst für die ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers verantwortlich ist.
Vor Baubeginn ist für vorgesehene Kleinkläranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Kleinkläranlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung benötigen zusätzlich eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde.
Ist die Kleinkläranlage erst einmal genehmigt und gebaut, so sind auch beim Betrieb noch einige Regeln zu beachten: Neben einer dauerhaften Zustands- und Funktionskontrolle durch den Betreiber, sind die Anlagen regelmäßig durch eine Fachfirma zu warten. Einbau- und Wartungsfirmen finden Sie auf den Internetseiten der Vereinigung für Wasserwirtschaft e. V. NRW (DWA) und des Bildungszentrums für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW).