Reitkennzeichen, Reitregelung
Details
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Dies gilt nicht nur für die Benutzung privater, sondern auch öffentlicher Straßen und Wege. Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden im Kreis Borken von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben.
Neue Regelung ab dem 01.01.2024
Ab dem 01.01.2024 wird die Reiterplakette durch einen QR-Code ersetzt, den der Reiter oder die Reiterin in digitaler Form auf einem Smartphone oder in ausgedruckter Form mit sich führt.
Hintergrund der Neuerung ist ein Erlass des NRW-Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, welcher den Ersatz der Reiterplaketten durch einen QR-Code ermöglicht. Der Kreis Borken hat per Allgemeinverfügung den Ersatz der Reiterplakette durch einen QR-Code zunächst auf drei Jahre befristet zugelassen.
Die Beantragung eines Reitkennzeichens und/oder QR-Codes erfolgt über das Antragsformular auf dieser Seite. Der individuelle QR-Code wird nach der Online-Zahlung digital zur Verfügung gestellt. Bezahlt werden kann mit den Zahlungsmodalitäten Paypal, Giropay oder Kreditkarte. Die Möglichkeit einer analogen Antragstellung besteht im Ausnahmefall weiterhin.
Die Pflicht zum Führen eines gelben, gut sichtbar und beidseitig am Pferd angebrachten Kennzeichens bleibt bestehen. Der Versand neu beantragter Reitkennzeichen (gelbe Tafeln) erfolgt weiterhin postalisch.
Zukünftig ist jährlich ein neuer QR-Code zu beantragen. Der Service einer automatischen Verlängerung von Reitkennzeichen kann zukünftig durch die Verfahrensumstellung nicht mehr angeboten werden. Die Beantragung erfolgt bei der für den Wohnort zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung.