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Tiergehege

Details

Tiergehege sind eingefriedete Flächen, auf denen sonst wild lebende Tiere ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Wer ein Tiergehege betreiben oder erweitern möchte, benötigt eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde.

Der Genehmigungspflicht unterliegen vor allem Anlagen Gehege für Eichhörnchen und Greifvögel.

Nicht genehmigungspflichtig sind Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 Quadratmetern nicht wesentlich überschreiten sowie Anlagen, in denen ausschließlich Dam- Rot- oder Rehwild gehalten werden.

Zur Genehmigung eines Tiergeheges müssen allgemein gültige naturschutzfachliche Anforderungen erfüllt sein. Außerdem bestehen  tierschutzfachliche Anforderungen.

Die tierschutzfachlichen Anforderungen sind für alle Tiergehege einzuhalten - auch für die nicht genehmigungspflichtigen Anlage. So bestehen z.B. hinsichtlich der Gehegegrößen und dem Mindestbesatz bei einzelnen Tierarten Mindeststandards, die unbedingt einzuhalten sind.

  • Rehwild: nach neuem Säugetiergutachten: 1.000 m²/ erwachsenem Tier, Mindestbesatz nicht vorgegeben, nach Leitlinie für Wild in Gehegen: Grund- Zuchtbesatz von 1/1 + Nachzucht aus 2 Jahren kann in einem Gehege gehalten werden (Sippen-Sprungbildung)

  • Damwild: Mindestgröße nach neuem Säugetiergutachten: 10.000m² Mindestfläche, mind. 1.000 m²/ Tier, nach Leitlinie: Mindestbesatz 5 Tiere (1 männliches/ 4 weibliche Tiere)

  • Edelhirsche (Rotwild): nach neuem Säugetiergutachten: 20.000 m² Mindestfläche, mind. 3.000 m²/ Tier, nach Leitlinie: Mindestbesatz 5 Tiere (1 männliches/4 weibliche Tiere).

  • Greifvogel- und Kleinsäugergehege: Beachten Sie hierzu bitte die speziellen Informationen, die wir in der Rubrik "Downloads und Formulare" für Sie eingestellt haben.

Die Genehmigung für ein Tiergehege kann mit Nebenbestimmungen wie zum Beispiel der Pflicht zur Anpflanzung von Baumgruppen oder zur landschaftsgerechten Eingrünung versehen werden. Außerdem sind die Genehmigungen zeitlich befristet.

Ein vollständig ausgefüllter Antrag vereinfacht das Verfahren sehr. Sie können dann mit einer zügigen und unbürokratischen Genehmigung Ihres Antrages durch uns rechnen.