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Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz

Details

Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, die in der Regel in unmittelbarer Nähe zum Gewässer liegen und die bei Hochwasserereignissen überflutet werden. Sie dienen daher der Verringerung der Abflussspitzen. Außerdem bilden sie Freiräume für die Wasserwirtschaft und für die natürliche Entwicklung der Gewässer. Einengungen und Verbauungen der Überschwemmungsgebiete können auch schon in geringerem Umfang zu erheblichen Beeinträchtigungen des Hochwasserabflusses führen.

Unter anderem ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche und das Anlegen von Baum und Strauchpflanzungen gemäß §§ 78 und 78a WHG in Überschwemmungsgebieten verboten. 

Eine Genehmigung kann im Einzelfall nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen gemäß § 78 Abs. 5 WHG bzw. § 78a Abs 2 WHG ausnahmslos nachgewiesen sind. 

Zuständig ist der Kreis Borken als Untere Wasserbehörde.

Was ist genehmigungspflichtig?

Veränderungen im Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 WHG durch bauliche Maßnahmen und durch Niveauveränderungen im Gelände.

Die Darstellung der festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete ist der folgenden Internetseite zu entnehmen: 

Bezirksregierung Münster - Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Zusätzlich können Informationen über die Überschwemmungsgebiets-Betroffenheit bei uns eingeholt werden. 

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