Wassergefährdende Stoffe
Details
Ein unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Mineralölen, Säuren, Laugen etc. kann dazu führen, dass Bäche und Flüsse sowie das Grundwasser verunreinigt werden. Zum Schutz der Gewässer wurden daher umfangreiche Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erlassen. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an solche Anlagen sind in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) beschrieben.
Grundsätzlich müssen Anlagen so installiert und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können, Undichtheiten schnell und zuverlässig feststellbar sind und ggf. austretende Stoffe (z. B. in Auffangwannen oder -räumen) zurückgehalten werden können. Das Wasserrecht schreibt ferner vor, dass der Betreiber die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen hat.