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Kupierverzicht bei Schwänzen von Schweinen

Details

Nicht nur in Deutschland, sondern in vielen weiteren EU-Mitgliedstaaten wird derzeit die überwiegende Zahl der konventionell gehaltenen Schweine kupiert. Von Seiten der Kommissionsdienststellen sollen deshalb in den nächsten Jahren die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften verbessert und somit bessere Standards gewährleistet werden. Aufgrund dessen hat die Europäische Kommission (EU KOM) Anfang 2016 einen Rechtsakt veröffentlicht, der bestehende Regelungen konkretisieren soll. Neben anderen Mitgliedsstaaten, hat die EU KOM Deutschland Ende 2017 mitgeteilt, dass die von Deutschland bereits ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie nicht ausreichend sind und es wurde ein Aktionsplan angefordert, in dem Maßnahmen verbindlich festgelegt werden, die das Schwanzbeißen verhindern und somit das Schwänze kupieren vermeiden sollen. Ende 2017 wurden Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande sowie Anfang des Jahres 2018 Deutschland von der GD Sante auditiert. Im Nachgang zu diesem Audit wurden mehrere Empfehlungen an Deutschland ausgesprochen, was unter anderem dazu führt, dass überprüft wird, ob bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht Anpassungsbedarf besteht.

Bereits im Januar und April 2018 hat Nordrhein-Westfalen den Entwurf eines Aktionsplans auf der Amtschef (ACK)- und Agrarministerkonferenz (AMK) eingebracht. Die EU KOM teilte dem BMEL jedoch mit, dass die Maßnahmen der vorgelegten Entwürfe nicht ausreichen, um eine Verbesserung in der Thematik zu erreichen. Zwischenzeitlich wurde der Aktionsplan, unter der Mitwirkung vieler Beteiligter, überarbeitet. Aufgrund der daraus resultierenden erheblichen Konsequenzen für die Schweinehaltung, befasste sich auch die Herbst-AMK erneut mit der Thematik und beschloss den vorgelegten Aktionsplan mit seinen beigelegten Dokumenten.

Das Ziel des Aktionsplans ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht. Die Umsetzung des Aktionsplans liegt bei den einzelnen Ländern. Im Entwurf des Aktionsplans ist vorgesehen, dass bereits zum 1. Juli 2019 eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle Schweine haltenden Betriebe verbindlich wird. Diese Erklärung kann nur nach der Durchführung einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie einer Dokumentation von Schwanz-/Ohrverletzungen ausgefüllt und verwendet werden. (Text von der Internetseite www.ringelschwanz.info übernommen)

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