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Schwerbehinderung und Gleichstellung

Details

Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:

  • besonderer Kündigungsschutz

  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung

  • Betreuung durch spezielle Fachdienste

  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

Gut zu wissen: Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.

Sie können mit einer Gleichstellung möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern. Das trifft zu, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch:

  • häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung

  • geringere Belastbarkeit

  • eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität

Bei Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind die Voraussetzungen für eine Gleichstellung in der Regel nicht erfüllt. Wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, kann aber im Einzelfall eine Gleichstellung erfolgen.

Den Antrag für Gleichstellung können Sie direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen. Das geht mündlich, telefonisch oder schriftlich. Sie bekommen dann ein Formular zum Ausfüllen.

Bei weiteren Fragen zum Thema Gleichstellung können Sie sich an die Rufnummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur helfen Ihnen gerne weiter.

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