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Google Translate

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Namens- und Adressänderung (Umzug/Hochzeit)

Details

Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen oder hat sich Ihr Name geändert? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.

Kosten

Hinweise

Die Änderung Ihrer Anschrift (nicht die Änderung Ihres Namens) innerhalb des Kreises Borken nehmen auch die Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Borken und Bocholt) im Kreisgebiet vor. Diese informieren dann die Zulassungsstelle über die vorgenommene Änderung.

Unterlagen

Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen bei einer Adressänderung zur Verfügung:

  • ► Übersicht Unterlagen über die Zulassung von Fahrzeugen

  • gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)

  • den Fahrzeugschein

  • den Bericht der letzten Hauptuntersuchung

Hat sich Ihr Name geändert:

  • ist auch die Zulassungsbescheinigung  II (ehemals Fahrzeugbrief) erforderlich

  • Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Nutzung von i-Kfz nicht möglich ist.

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