Namens- und Adressänderung (Umzug/Hochzeit)
Details
Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen oder hat sich Ihr Name geändert? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.
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Kosten
Hinweise
Die Änderung Ihrer Anschrift (nicht die Änderung Ihres Namens) innerhalb des Kreises Borken nehmen auch die Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Borken und Bocholt) im Kreisgebiet vor. Diese informieren dann die Zulassungsstelle über die vorgenommene Änderung.
Unterlagen
Bitte stellen Sie uns folgende Unterlagen bei einer Adressänderung zur Verfügung:
gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
den Fahrzeugschein
den Bericht der letzten Hauptuntersuchung
Hat sich Ihr Name geändert:
ist auch die Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) erforderlich
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Nutzung von i-Kfz nicht möglich ist.