Gewährung eines Zuschusses für Selbsthilfegruppen
Details
Der Kreis Borken sieht in der Arbeit der Selbsthilfegruppen einen wichtigen Baustein für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Er begrüßt diese Arbeit sehr und unterstützt sie ideell wie materiell. Seit über 30 Jahren unterstützt er Selbsthilfegruppen im Rahmen der „Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Kreis Borken“.
Fristen
Anträge sind jeweils bis zum 31.05. eines jeden Jahres beim Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken zu stellen.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema Selbsthilfe finden Sie auf unserer Webseite unter "Selbsthilfelandschaft im Kreis Borken"