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Kreistagswahl

Details

Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben. Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Wahltag ist ein Sonntag.

Begriffe im Kontext

Wahlen, Kommunalparlament, Mandat, Abgeordnete, Parlament, Bürgerschaft, Rat des Kreises, Kommunalwahl, Landrat, Wahlperiode, Kreisvorstand, Kreistag